Die Praxis ist offiziell zur Führerscheinbegutachtung vom Referat Fahrerlaubnis des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zugelassen.

Benötigen Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit ein Führerscheingutachten sprechen Sie uns an.
Diesem Gutachten voraus geht eine ausführliche HNO-ärztliche Untersuchung inklusive Tonschwellenaudiometrie, Impedanzmessung, OAE, mikroskopische Ohruntersuchung und eine abschließende schriftliche gutachterliche Äußerung des Arztes.
Für die Anspruchnahme dieser Leistung werden Ihnen gemäß GOÄ 204,65 € in Rechnung gestellt.
Die ärztliche Beurteilung für eine bereits erteilte Fahrerlaubnis wird mit 111,64 € gemäß GOÄ berechnet.